Von: Jörn Simon
Grüne plädieren für Grün- und Gestaltungssatzung für Ingelheim
Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen Ingelheim strebt für Ingelheim eine Grün- und Gestaltungssatzung an, die für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet werden und gelten sollte. Ziel einer solchen Satzung wäre es insbesondere eine angemessene Begrünung der privaten Grundstücke innerhalb der besiedelten Gebiete der Stadt Ingelheim zu erreichen. Durch Erlass dieser Satzung sollen für alle Grundstücke eindeutige Anforderungen definiert werden. Gleichzeitig kann sie damit Rechtssicherheit für die Eigentümer gewährleisten.
„Uns ist vollkommen bewusst, dass es im privaten Bereich schwierig ist, Grundstückseigentümern einen Rahmen vorzugeben wie sie ihre Hausgärten gestalten sollen“, stellt Stephen Heiser, Antragsteller und Mitglied im Bau-und Planungsausschuss fest. Aber aus Sicht der Grünen muss die Stadt Ingelheim, um die Belastungen durch den Klimawandel wie Hitzesommer und Starkregenereignisse zu kompensieren, dem weiteren Verlust von Grünflächen durch gestiegenen Bebauungs-druck und vermeidbarer Grundstücksversiegelung entgegenwirken. Insofern würde sich solch eine Satzung nur sinnvoll in die Liste anderer Vorgaben einreihen, die auch ansonsten für Hausbesitzer gelten wie Bebauungspläne, Denkmalschutzbestimmungen oder energetische Vorschriften. Zudem stellt Stephen Heiser klar, dass für bestehende Gestaltungen selbstverständlich Bestandsschutz gelten würde.
Auch den ökologisch vollkommen wertlosen Schottergärten, die in anderen Bundesländern oder Kommunen bereits verboten wurden, könnte somit in Ingelheim ein Riegel vorgeschoben werden. Dabei würde man in der Rotweinstadt mit so einer Satzung kein totales Neuland betreten. In den meisten aktuellen Bebauungsplänen sind bereits Festsetzungen enthalten, die eine Begrünung der nicht überbauten Flächen regeln und die Pflanzung von standortgerechten Sträuchern sowie Bäumen vorschreiben. Über die von den Grünen angeregte Grün- und Gestaltungssatzung wären aber solche Festlegungen auch für die Gebiete bindend, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen. Zudem lassen diese Festlegungen oft noch zu viele Interpretationsspielräume zu, was dann durch klare Definitionen ersetzt würde. Damit schafft man endlich „gleiches Recht für alle“.
Auch aus Sicht der Fraktionssprecherin der Grünen, Andrea Schwarz, ist eine solche Satzung für die Rotweinstadt längst überfällig und führt als Beispiel die Landeshauptstadt Mainz an. Dort gilt solch eine Satzung bereits seit 1983. Im Bau- und Planungsausschuss Anfang Dezember wurde aufgrund der Grünen-Initiative nun beschlossen, die Diskussion in den Gremien fortzusetzen und zu vertiefen, um durch die Erarbeitung von klaren Kriterien auch wirklich eine rechtssichere Grünsatzung zu erreichen. Stephen Heiser fordert ein: „Ich hoffe sehr, dass wir im ersten Halbjahr 2021 zu einer Umsetzung kommen.“